Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern. Änderungen werden den Auftraggebenden schriftlich oder durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Auftragnehmenders mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der/die Auftraggebende nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen Widerspruch in Textform erhebt. Der/die Auftraggebende wird in der Bekanntmachung auf die Bedeutung der Zwei-Wochen-Frist ausdrücklich hingewiesen.Im Falle eines Widerspruchs durch den/die Auftraggebenden bleibt es bei den bisherigen AGB, sofern der Auftragnehmer nicht das Recht ausübt, den Vertrag unter diesen Bedingungen zu kündigen. Wesentliche Änderungen der Leistungen oder Änderungen, die die Rechte und Pflichten des/der Auftraggebenden wesentlich beeinflussen, können nur mit Zustimmung des/der Auftraggebenden erfolgen.

I: Allgemeines

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden/der Kundin abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen. 
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebenden werden nicht Vertragsbestandteil. 
  3. Der/Die Auftraggebende wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. 
  4. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebenden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. 
  5. Auswahlverfahren: Der Auftraggebende hat die Möglichkeit, die Bilder über eine Onlinegalerie oder persönlich am Tag des Shootings auszuwählen. Die Onlinegalerie steht dem Auftraggebenden standardmäßig für die Dauer von 7 Tagen zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart.
  6. Verlängerung der Galerie: Eine Verlängerung der Verfügbarkeit der Onlinegalerie ist auf Wunsch des Auftraggebenden möglich und wird mit 1€ pro zusätzlichem Tag berechnet.
  7. Löschung der Bilder: Bilder, die nicht innerhalb von 365 Tagen nach dem Shooting ausgewählt wurden, können vom Auftragnehmer gelöscht werden, gegebenenfalls ohne weitere Benachrichtigung des Auftraggebenden.
  8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggebenden erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
  9. Alle Bilddaten und persönliche Daten werden, soweit nicht anders vereinbart, nach spätestens 6 Monaten gelöscht und dreifach mit zufälligen Zahlen und Buchstaben überschrieben. Die 6 Monatsfrist beginnt, sobald die Bilder durch den/die Auftraggebenden ausgewählt worden sind. Für alle relevanten Daten der Rechnungsführung gelten die gesetzlichen Fristen der Archivierung.
  10. Stornierungen:
    • Stornierungen, die bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Shootingtermin erfolgen, sind kostenfrei.
    • Bei Stornierungen, die weniger als 4 Wochen, aber mehr als 72 Stunden vor dem Termin erfolgen, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% des Shootingpreises erhoben.
    • Stornierungen, die innerhalb von 72 Stunden vor dem Shootingtermin erfolgen, führen zur Berechnung des vollen Shootingpreises.
    • Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. 
    • Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B aus persönlichen Gründen abgesagte Hochzeit) nicht erstattet.
  11. Umbuchungen:
    • Für Umbuchungen, die bis zu 72 Stunden vor dem Shootingtermin erfolgen, gelten dieselben Bedingungen wie für Stornierungen.
    • Ausnahmen für „wichtige Gründe“ (wie z.B. Krankheit oder Notfälle) sind selbstverständlich möglich.

II: Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu. 
  2. Der/Die Auftraggebende erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
  3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggebenden über. 
  4. Veröffentlichung der Bilder:
    • Der Auftragnehmer darf die im Rahmen des Shootings entstandenen Bilder auf seiner Website, in Social Media (z.B. Pinterest, Instagram) und auf anderen Websites verwenden, sofern der/die Auftraggebende hierzu das Einverständnis gibt.
    • Für die Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder gewährt der Auftragnehmer einen Rabatt auf das Shooting.
    • Der/Die Auftraggebende kann seine/ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder jederzeit widerrufen. In diesem Fall ist der gewährte Rabatt zurückzuzahlen, und es fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200€ an, um bereits veröffentlichte Bilder nach bestem Wissen und Gewissen zu entfernen, soweit dies möglich ist.
    • Zusätzliche Kosten, die durch bereits erfolgte Veröffentlichungen entstehen (z.B. gedruckte Flyer oder Bilder), können dem/der Auftraggebenden in Rechnung gestellt werden.

III. Honorare

  1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist spätestens 2 Wochen nach dem Termin in bar oder per Überweisung fällig. Der/Die Auftraggebende erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand. 
  2. Nach einer Mahnung kommt der/die Auftraggebende in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebenden zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebenden. 
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer. 
  4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar. 
  5. Wünscht des Auftraggebenden während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er/sie die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs- Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. 

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

1. Übersteigt die An-und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,55 €, zzgl. je Stunde Fahrtzeit 55,- €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der/die Auftraggebende hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

V. Haftung

  1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatz, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotograf/in gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann. 
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen und für diesen Zweck Bilddateien über einen gesicherten Server zu übermitteln. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der ausgedruckten Bilder. 
  4. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebenden. Sollte eine Rücksendung den/die Auftraggebenden nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden. 
  5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 
  6. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz. 

VI. Nebenpflichten

  1. Der/die Auftraggebende versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der/die Auftraggebende.

VII. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebenden können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Der Speicherung und Verwendung der Daten und Aufnahmen des Auftraggebenden, sowie der Daten und Aufnahmen aller Gäste/weiterer Personen kann jederzeit in schriftlicher Form widersprochen werden. Des Weiteren kann jeder Gast der Verwendung und Speicherung seiner/ihrer Aufnahmen schriftlich widersprechen.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. 
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 

Diese AGB gelten ab dem 04.01.2024. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.